AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule Littleloves

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule Littleloves 

Stand: 14.09.2026

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Hundeschule Littleloves (nachfolgend „Veranstalterin") und ihren Kunden (nachfolgend „Teilnehmer") über die Durchführung von Einzelstunden, Gruppenstunden, Kursen, Seminaren, Workshops und sonstigen Veranstaltungen. 
  2. Veranstalterin der Trainingsstunden ist die Hundetrainerin Claudia Becher.
  3. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Veranstalterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 
  4. Für den jeweiligen Vertrag gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung zu Trainingsstunden, Kursen oder Veranstaltungen kann schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich erfolgen. 
  2. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch die Veranstalterin zustande. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch Erbringung der Leistung erfolgen. 
  3. Sofern der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb der Geschäftsräume der Veranstalterin geschlossen wird, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Teilnehmer gesondert auf dieser Website zur Verfügung gestellt wird. 

Verlangt der Teilnehmer ausdrücklich, dass die Veranstalterin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, so erklärt er sich hiermit einverstanden.

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt, wenn die Veranstalterin die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Teilnehmer hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

Widerruft der Teilnehmer den Vertrag, nachdem auf seinen ausdrücklichen Wunsch bereits mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde, hat er der Veranstalterin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen entspricht (§ 357a BGB).

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht bleiben im Übrigen unberührt.

 

 

Die Veranstalterin behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.

 

§3 Kommunikation

 

Die Kommunikation zwischen Teilnehmer und Veranstalterin kann per E-Mail, Telefon oder Messenger-Diensten (z. B. WhatsApp) erfolgen.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass organisatorische Informationen, Terminabsprachen und kurzfristige Änderungen über diese Kommunikationswege erfolgen können.

Die Veranstalterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass elektronisch übermittelte Nachrichten den Teilnehmer rechtzeitig erreichen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihm angegebenen Kontaktdaten aktuell zu halten.

 

§ 4 Teilnahmevoraussetzungen

 

1. Mit der Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung bestätigt der Teilnehmer, dass sein Hund/seine Hunde während der gesamten Vertragslaufzeit: 

  • ausreichend haftpflichtversichert ist/sind, 
  • ggf. sämtliche behördliche Auflagen erfüllt/-en, 
  • frei von ansteckenden Krankheiten ist/sind, 
  • über einen altersgerechten und nach tierärztlicher Einschätzung ausreichenden Impfschutz verfügt/-en.

Der Teilnehmer haftet für das Bestehen der obigen Teilnahmevoraussetzungen.

 

2. Impfpass und Versicherungsnachweis sind auf Verlangen vorzulegen.

 

3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Veranstalterin über bekannte Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionsverhalten, Angstverhalten oder gesundheitliche Einschränkungen seines Hundes vor Trainingsbeginn zu informieren. Hunde, von denen eine konkrete Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht, können von der Veranstalterin nach pflichtgemäßem Ermessen vom Training ausgeschlossen werden.

 

4. Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger Absprache teilnehmen. 

 

§ 5 Erkrankte Hunde

  1. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder dem Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung dürfen nicht am Training teilnehmen. 
  2. Dies gilt insbesondere bei: 
  3. Durchfall, 
  4. Erbrechen, 
  5. Husten, 
  6. Fieber, 
  7. Parasitenbefall, 
  8. infektiösen Hauterkrankungen
  9. behördlich angeordneten Quarantänemaßnahmen
  10. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Veranstalterin unverzüglich über entsprechende Erkrankungen zu informieren. 
    • Krankheit,
    • höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, Verkehrssperren, Stromausfälle …)
    • Witterungsverhältnissen (z.B. Hitze, Kälte, Niederschlag)
    • behördlichen Anordnungen 
  11. Die Veranstalterin kann Hunde bei gesundheitlichen Bedenken vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht in diesem Fall nicht. 
  12. Bereits gebuchte Termine können bei Vorlage eines tierärztlichen Nachweises im Einzelfall aus Kulanz gutgeschrieben oder nachgeholt werden. 

§ 6 Terminabsagen und Stornierungen

 

Einzeltraining

  1. Vereinbarte Einzeltermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. 
  2. Die Veranstalterin behält sich vor, eine Ausfallvergütung in Höhe von 50 % zu verlangen, wobei dem Teilnehmer der Nachweis gestattet bleibt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Bei Nichterscheinen ohne vorherige fristgerechte Absage kann die vereinbarte Vergütung vollständig berechnet werden. 
  4. Bei verspätetem Erscheinen des Teilnehmers verlängert sich die Trainingszeit nicht.

Gruppenstunden und Leistungspakete

  1. Die Buchung eines Kurses oder einer Kursreihe ist verbindlich. 
  2. Nicht wahrgenommene Kurseinheiten können nicht erstattet werden, soweit die Veranstalterin die Leistung ordnungsgemäß angeboten hat. 
  3. Eine Übertragung von Leistungspaketen auf andere Personen oder Hunde ist nur mit vorheriger Zustimmung der Veranstalterin zulässig.
  4. Kann der Teilnehmer einzelne Termine innerhalb einer Kursreihe nicht wahrnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Verlängerung der Laufzeit. Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Ansprüche sowie individuelle Kulanzregelungen der Veranstalterin. 
  5. Bei verspätetem Erscheinen des Teilnehmers verlängert sich die Trainingszeit nicht.

Absage durch die Hundeschule

 

Die Veranstalterin behält sich vor, Termine insbesondere aufgrund von 

  • Krankheit,
  • höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, Verkehrssperren, Stromausfälle …)
  • Witterungsverhältnissen (z.B. Hitze, Kälte, Niederschlag)
  • behördlichen Anordnungen 

abzusagen oder zu verschieben.

 

Im Falle einer ersatzlosen Absage werden bereits gezahlte Entgelte im Falle von Einzelterminen erstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben. Bei Kursreihen oder Mehrfachkarten (z.B. Zehnerkarten) werden geeignete Ersatztermine angeboten.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsvorschriften. 

 

 § 7 Vergütung und Zahlungsmöglichkeiten

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
  2. Findet das Training außerhalb des Betriebssitzes der Veranstalterin statt, können zusätzlich Fahrtkosten berechnet werden.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, richtet sich die Höhe der Fahrtkosten nach der jeweils aktuellen Preisliste der Veranstalterin.

Entstehen aufgrund unzutreffender oder unvollständiger Angaben des Teilnehmers zusätzliche Anfahrtskosten oder Wartezeiten, können diese gesondert berechnet werden.

  1. Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vor Beginn der jeweiligen Leistung fällig. 
  2. Die Veranstalterin ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen.
  3. Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden akzeptiert: 
    • Barzahlung,  
    • Überweisung
  4. Gerät der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist die Veranstalterin berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten. 

§ 8 Durchführung des Trainings

  1. Das Training erfolgt nach den fachlichen Grundsätzen der Veranstalterin. 
  2. Der Trainingsort kann, sofern zumutbar, auch kurzfristig geändert werden.
  3. Die Auswahl der Trainingsmethoden liegt ausschließlich bei der Veranstalterin unter Beachtung des Tierschutzgesetzes.
  4. Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet. Der Erfolg hängt insbesondere von der Mitarbeit des Teilnehmers sowie den individuellen Eigenschaften des Hundes ab. 
  5. Den Anweisungen der Veranstalterin ist im Interesse eines sicheren und erfolgreichen Trainings Folge zu leisten. 
  6. Die Veranstalterin kann Teilnehmer oder Hunde bei groben Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen, tierschutzwidrigem Verhalten, erheblicher Störung des Trainings oder wenn die Sicherheit anderer Teilnehmer oder Hunde gefährdet ist, vom Unterricht ausschließen. Eine Erstattung bereits gezahlter Kursgebühren erfolgt in diesem Fall nicht.
  7. Freilauf

Ein Freilauf der Hunde erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe durch die Veranstalterin.

Auch während eines freigegebenen Freilaufs verbleibt die Aufsichtspflicht beim jeweiligen Hundehalter.

Der Teilnehmer entscheidet eigenverantwortlich, ob sein Hund am Freilauf teilnimmt. Er trägt das Risiko, das sich aus dem Verhalten seines Hundes gegenüber Menschen, anderen Hunden oder Sachen ergibt.

Die gesetzliche Haftung des Hundehalters, insbesondere nach § 833 BGB, bleibt unberührt.

Eine Haftung der Veranstalterin für Schäden, die durch das typische Eigenverhalten freilaufender Hunde entstehen und nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Veranstalterin beruhen, ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.

 

Teilnahme mehrerer Hunde eines Halters

 

Die Teilnahme weiterer Hunde eines Halters an einer gebuchten Trainingseinheit bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstalterin.

Die Veranstalterin entscheidet unter Berücksichtigung des Trainingsziels, der Gruppenzusammensetzung sowie der Sicherheit aller Teilnehmer, ob mehrere Hunde gleichzeitig geführt werden können.

Für zusätzliche Hunde wird ein gesondertes Entgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben.

 

Minderjährige

 

Die Teilnahme Minderjähriger ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit dessen Zustimmung möglich.

 

Gruppentraining

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gruppentraining ist immer die vorherige Teilnahme an mindestens einem Einzeltraining. Die Entscheidung über die Möglichkeit der Teilnahme an Gruppenstunden trifft ausschließlich die Veranstalterin.

 

Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl

 

Die Veranstalterin kann Kurse absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

 

§ 9 Haftung

  1. Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen erfolgt eigenverantwortlich. Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
  2. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  3. Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder sein Hund verursacht.
  4. Grundsätzlich haftet der Halter des verursachenden Hundes nach den gesetzlichen Vorschriften.
  5. Die Veranstalterin führt alle Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen durch. Ein bestimmter Trainingserfolg oder Lernerfolg wird nicht geschuldet. 
  6. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.Für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Veranstalterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. 
  7. Ansprüche gegenüber Dritten, die an der Veranstaltung teilnehmen und weder gesetzlicher Vertreter noch Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin sind, bleiben hiervon unberührt.
  8. Die Veranstalterin weist darauf hin, dass alle Teilnehmer auch während des Kurses bzw. des Trainings den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB), unterliegen, und daher für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Sachbeschädigungen, die sie oder ihr Tier verursachen, einzustehen haben. Die Veranstalterin übernimmt während der Dauer des Kurses bzw. des Trainings nicht die Aufsicht über die teilnehmenden Tiere; eine Tieraufseherhaftung der Veranstalterin (§ 834 BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 10 Foto-, Video- und Bildaufnahmen

  1. Während des Trainings können durch die Veranstalterin Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. 
  2. Die Anfertigung und Nutzung von Aufnahmen erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Teilnehmers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. 
  3. Die Einwilligung kann elektronisch oder in Papierform erfolgen.
  4. Sofern eine Einwilligung erteilt wurde, dürfen die Aufnahmen insbesondere verwendet werden:
  • auf der Website der Hundeschule, 
  • in sozialen Netzwerken, 
  • in Printmedien, 
  • in Werbeanzeigen, 
  • in Flyern, Broschüren und Präsentationen, 
  • für Schulungs- und Ausildungszwecke

Der Teilnehmer hat hierfür keinen Anspruch auf Entlohnung.

 

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit einer bis zum Widerruf erfolgten Nutzung bleibt unberührt. 

 

Teilnehmer dürfen während des Trainings Bild- oder Videoaufnahmen anderer Teilnehmer nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung anfertigen oder veröffentlichen. 

 

§ 11 Urheberrechte

 

Sämtliche im Rahmen des Trainings ausgehändigten Unterlagen, Trainingskonzepte, Pläne, Fotos, Videos und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.

Sie dürfen ausschließlich für den privaten Eigengebrauch verwendet werden.

Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Nutzung – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Veranstalterin.

 

§ 12 Datenschutz

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Veranstalterin. Die Datenschutzerklärung ist auf der Website abrufbar.

Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist Claudia Becher.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

 

Hundeschule:                Hundeschule Littleloves
Inhaber/in:                     Claudia Becher
Anschrift:                       Sandbergstr. 24, 74251 Lehrensteinsfeld
E-Mail:                            claudia.becher@hundeschule-littleloves.de
Telefon:                          +49 1523 2053986

 

©Hundeschule Littleloves. Alle Rechte vorbehalten.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.